NRW-Soforthilfe 2020
Weiterführende Informationen zu dem Soforthilfeprogramm, Anleitung zum Antragsverfahren etc. erhalten Sie unter www.wirtschaft.nrw !
Weiterführende Informationen zu dem Soforthilfeprogramm, Anleitung zum Antragsverfahren etc. erhalten Sie unter www.wirtschaft.nrw !
Die anhaltende Corona-Virus-Pandemie bedeutet für Handwerksunternehmen gleich welcher Größenordnung über alle Gewerke hinweg Auftragsrückgänge und damit Umsatzeinbußen in bislang nicht gekanntem Umfang und führt damit zu existenziellen Sorgen und Nöten. Seitens der Bundesregierung aber auch der nordrhein-westfälischen Landesregierung werden mit Hilfe weiterer staatlicher Einrichtungen Hilfspakete unterschiedlichster Ausrichtung geschnürt, die den Betrieben schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen sollen. Wie mit Sonderrundschreiben unserer Kreishandwerkerschaft vom 17.03.2020 bereits mitgeteilt, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Informationsseite ins Internet gestellt mit deren Hilfe durch weitere Verlinkung u.a. Hilfs- und Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld), Bürgschaftsbanken etc. aufgezeigt werden:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Neben den durch die Medien vielfach bekannt gemachten Infektionsschutzmaßnahmen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Aufklärung ebenfalls ins Internet gestellt unter
www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Dazu wird als Ansprechpartner neben dem Hausarzt im Einzelfall auf die Telefonnummer des
hingewiesen.