Hinweise zum betrieblichen Umgang mit dem Corona-Virus

Hinweise zum betrieblichen Umgang mit dem Corona-Virus

Die anhaltende Corona-Virus-Pandemie bedeutet für Handwerksunternehmen gleich welcher Größenordnung über alle Gewerke hinweg  Auftragsrückgänge und damit Umsatzeinbußen in bislang nicht gekanntem Umfang und führt damit zu existenziellen Sorgen und Nöten. Seitens der Bundesregierung aber auch der nordrhein-westfälischen Landesregierung werden mit Hilfe weiterer  staatlicher Einrichtungen Hilfspakete unterschiedlichster Ausrichtung geschnürt, die den Betrieben schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen sollen. Wie mit Sonderrundschreiben unserer Kreishandwerkerschaft vom 17.03.2020 bereits mitgeteilt, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Informationsseite ins Internet gestellt mit deren Hilfe durch weitere Verlinkung u.a. Hilfs- und Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld), Bürgschaftsbanken etc. aufgezeigt werden:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Neben den durch die Medien vielfach bekannt gemachten Infektionsschutzmaßnahmen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Aufklärung ebenfalls ins Internet gestellt unter

www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Dazu wird als Ansprechpartner neben dem Hausarzt im Einzelfall auf die Telefonnummer des

  • ärztlichen Bereitschaftsdiensts 116117,
  • das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 346 465 100 und
  • die unabhängige Patientenberatung Deutschland 0800 011 7722

hingewiesen.