Impressumspflicht bei Webseiten

Impressumspflicht bei Webseiten

Jeder Betreiber einer Webseite muss bestimmte Angaben im Impressum hinterlegen. Zu den Informationspflichten im Internet zählen insbesondere die Angaben des Impressums nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Da Verstöße gegen die Impressumspflicht wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist es unerlässlich, dass das Impressum fehlerfrei gestaltet wird.
Der ZDH hat hierzu ein Informationsblatt erstellt, das die maßgeblichen Aspekte und Angaben zusammenfasst.

https://www.kh-hagen.de/impressumspflicht-bei-webseiten-zdh/